Das Haus wird zur befristeten Nutzung als Ferienwohnung oder Monteurunterkunft bis zu maximal drei Monaten vermietet. Es entsteht kein Dauermietverhältnis als Wohnsitz. Dementsprechend wird auch keine Wohnungsgeberbestätigung nach §19 des Bundesmeldegesetzes erteilt.
Eine gültige Buchung kommt erst mit dem Zahlungseingang des Reisepreises oder der Anzahlung zustande. Der Mietpreis muss 2 Tage vor Ankunft des Mieters beim Vermieter eingetroffen sein. Eine Barzahlung ist deshalb nicht möglich.
Bei Fragen rufen Sie die im Impressum genannte Rufnummer an oder Schreiben eine e-Mail.
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