Sollte wegen COVID-19(CORONA) eine Anreise nicht zulässig sein, bekommen Sie unabhängig von Stornofristen ihren Reisepreis vollständig erstattet.
Das Haus wird zur befristeten Nutzung als Ferienwohnung oder Monteurunterkunft bis zu maximal drei Monaten vermietet. Es entsteht kein Dauermietverhältnis als Wohnsitz. Dementsprechend wird auch keine Wohnungsgeberbestätigung nach §19 des Bundesmeldegesetzes erteilt.
Eine gültige Buchung kommt erst mit dem Zahlungseingang des Reisepreises zustande. Der Mietpreis muss 2 Tage vor Ankunft des Mieters beim Vermieter eingetroffen sein. Eine Barzahlung ist deshalb nicht möglich.
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